Sturz über Hundeleine ist nicht versichert
Stolpert ein Geschäftsführer auf dem Weg ins Büro über die Leine seines eigenen Hundes, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Laut einem Urteil des SG Dortmund ist das Mitführen eines Hundes regelmäßig dem privaten Lebensbereich zuzuordnen – selbst wenn das Tier auf der Website als Teil des „Forderungsmanagements“ erscheint.
Worum geht es?
Der Geschäftsführer eines Unternehmens nahm seinen Hund regelmäßig mit ins Büro. Eines Morgens wollte er den Hund aus dem Fahrzeug lassen. Beim Schließen der Heckklappe stolperte er über die Hundeleine und stürzte. Die Berufsgenossenschaft lehnte einen Arbeitsunfall mit folgender Begründung ab: Zwar stehe der Arbeitsweg grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Das Mitführen des Hundes sei jedoch eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne wesentlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Der Geschäftsführer klagte gegen die Entscheidung. Der Hund erfülle betriebliche Funktionen, z. B. als Wachhund, Werbegesicht des Unternehmens und Teil des „Forderungsmanagements“.
…