Urteil
/ 13. Januar 2026

Gericht spricht Lohnfortzahlung zu: Ärztin bestätigt Krankschreibung ­

Ein „gelber Schein“ unmittelbar nach der Kündigung bis zum Beginn des Resturlaubs? Das kann Zweifel am Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wecken. Ein Arbeitgeber hatte solche Zweifel geäußert, die jedoch nach der Beweisaufnahme vor dem LAG Düsseldorf ausgeräumt waren.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war bei einem Verkehrsbetrieb als Elektroniker beschäftigt. Mit Schreiben vom 15.03.2024 kündigte er sein Arbeits­verhältnis zum 30.04.2024. Die Personalabteilung wies ihn zutreffend darauf hin, dass aufgrund der tariflichen Regelungen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum 31.05.2024 einzuhalten sei.

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