Haftungsausschluss für Arbeitgeber gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer sollte auf Weisung seines Arbeitgebers gemeinsam mit einem Kollegen ein Schwerlastregal in einer Lagerhalle abbauen. Als der Kollege den Raum verlassen hatte, begann der Arbeitnehmer ohne weitere Sicherungsmaßnahmen mit dem Abbau. Dabei stürzte er aus rund drei Metern Höhe und erlitt eine irreversible Querschnittslähmung infolge einer Rückenmarksschädigung. Wegen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften verhängte das Landesamt für Verbraucherschutz gegen den Arbeitgeber ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro. Der Arbeitnehmer verklagte das Unternehmen auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro.
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