Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
28. November 2025

Kein automatischer Urlaubsverfall bei Mutterschutz und Elternzeit

UTB+
Kein automatischer Urlaubsverfall bei Mutterschutz und Elternzeit
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/NataliaDeriabina
Während Mutterschutz und Elternzeit verfällt Urlaub nicht automatisch. Das hat das LAG Hamm unlängst bestätigt. Sonderregelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglichen es Beschäftigten, nach ihrer Rückkehr nicht genommenen Urlaub aus vorangegangenen Jahren nachzuholen.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin ist seit 2014 als Verkäuferin in Teilzeit mit laut Tarifvertrag (MTV) 30 Urlaubstagen pro Jahr für ein Unternehmen tätig. 2021 hatte sie 24 Tage Urlaub genommen. Da sie sich ab Oktober 2021 in einem Beschäftigungsverbot befand, konnte sie den bereits bewilligten Urlaub von weiteren sechs Tagen nicht mehr in Anspruch nehmen. An das Beschäftigungsverbot schlossen sich nahtlos die Mutterschutzfrist und eine Elternzeit bis zum 06.12.2024 an. Die Arbeitnehmerin vertrat die Ansicht, dass ihr für das Jahr 2021 noch tariflicher Mehrurlaub von sechs Tagen und für das Jahr 2022 von sieben Tagen zustehe. Ein Verfall gemäß § 15 Abs. 8 MTV oder § 7 Abs. 3 BUrlG sei aufgrund der insoweit spezielleren Norm des § 17 Abs. 2 BEEG nicht eingetreten.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.