Kein automatischer Urlaubsverfall bei Mutterschutz und Elternzeit
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin ist seit 2014 als Verkäuferin in Teilzeit mit laut Tarifvertrag (MTV) 30 Urlaubstagen pro Jahr für ein Unternehmen tätig. 2021 hatte sie 24 Tage Urlaub genommen. Da sie sich ab Oktober 2021 in einem Beschäftigungsverbot befand, konnte sie den bereits bewilligten Urlaub von weiteren sechs Tagen nicht mehr in Anspruch nehmen. An das Beschäftigungsverbot schlossen sich nahtlos die Mutterschutzfrist und eine Elternzeit bis zum 06.12.2024 an. Die Arbeitnehmerin vertrat die Ansicht, dass ihr für das Jahr 2021 noch tariflicher Mehrurlaub von sechs Tagen und für das Jahr 2022 von sieben Tagen zustehe. Ein Verfall gemäß § 15 Abs. 8 MTV oder § 7 Abs. 3 BUrlG sei aufgrund der insoweit spezielleren Norm des § 17 Abs. 2 BEEG nicht eingetreten.
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