Digitales Einwurf-Einschreiben erzeugt keine Beweiskraft
Worum geht es?
Ein bei einem Entsorgungsbetrieb angestellter Werkstattmitarbeiter hatte sich im Zeitraum von 2020 bis 2023 mindestens dreißigmal krankgemeldet – darunter häufig für mehrere Wochen. Für den Arbeitgeber waren die zahlreichen Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu viel. Nach mehreren Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgesprächen zog er eine ordentliche Kündigung in Betracht. Bereits im August 2022 hatte der Arbeitnehmer an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (beM) teilgenommen. Vor Ausspruch der Kündigung sollte ein neuerliches beM durchgeführt werden. Die entsprechende Einladung verschickte der Arbeitgeber per digitalem Einwurf-Einschreiben. Der Arbeitnehmer bestritt den Zugang. Im Kündigungsschutzverfahren folgte ihm das zuständige ArbG Hamburg. Die Kündigung sei unwirksam. Eine Zustellung der Einladung lasse sich trotz des Einwurf-Einschreibens nicht feststellen, sodass mildere Mittel zur Kündigung nicht ausgeschöpft seien. Gegen diese Entscheidung ging der Arbeitgeber in Berufung.
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