Urteil
/ 12. November 2025

Digitales Einwurf-Einschreiben erzeugt keine Beweiskraft

Das digitale Einwurf-Einschreiben hat das klassische Einwurf-Einschreiben abgelöst. Der Zustellnachweis erfolgt nicht mehr manuell, sondern digital. Laut dem LAG Hamburg ist durch diese Modernisierung die Beweiskraft des Einwurf-Einschreibens verloren gegangen – einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es demnach nicht mehr.

Worum geht es?

Ein bei einem Entsorgungsbetrieb angestellter Werkstattmitarbeiter hatte sich im Zeitraum von 2020 bis 2023 mindestens dreißigmal krankgemeldet – darunter häufig für mehrere Wochen. Für den Arbeitgeber waren die zahlreichen Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu viel. Nach mehreren Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgesprächen zog er eine ordentliche Kündigung in Betracht. Bereits im August 2022 hatte der Arbeitnehmer an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (beM) teilgenommen. Vor Ausspruch der Kündigung sollte ein neuerliches beM durchgeführt werden. Die entsprechende Einladung verschickte der Arbeitgeber per digitalem Einwurf-Einschreiben. Der Arbeitnehmer bestritt den Zugang. Im Kündigungsschutzverfahren folgte ihm das zuständige ArbG Hamburg. Die Kündigung sei unwirksam. Eine Zustellung der Einladung lasse sich trotz des Einwurf-Einschreibens nicht feststellen, sodass mildere Mittel zur Kündigung nicht ausgeschöpft seien. Gegen diese Entscheidung ging der Arbeitgeber in Berufung.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.