Externe Sachverständige: Wann der Arbeitgeber zahlen muss
Worum geht es?
Ein Arbeitgeber plante umfangreiche strukturelle Veränderungen, darunter die Neugestaltung der Arbeitsbedingungen und die Einführung eines neuen EDV-Systems. Der Betriebsrat stand den Änderungen skeptisch gegenüber und wollte die Auswirkungen auf den Betrieb prüfen. Dafür wollte er auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 BetrVG eine Beratungsgesellschaft als Sachverständige für rund 72.000 Euro beauftragen und forderte die hierfür notwendige Zustimmung des Arbeitgebers, die dieser jedoch verweigerte. Daraufhin zog der Betriebsrat vor Gericht.
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