Externe Sachverständige: Wann der Arbeitgeber zahlen muss
Betriebsräte stehen häufig vor komplexen betrieblichen Entscheidungen, etwa bei Systemumstellungen oder organisatorischen Änderungen. Externe Sachverständige können dabei wertvolle Unterstützung leisten. Das LAG Köln entschied, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen muss.
Worum geht es?
Ein Arbeitgeber plante umfangreiche strukturelle Veränderungen, darunter die Neugestaltung der Arbeitsbedingungen und die Einführung eines neuen EDV-Systems. Der Betriebsrat stand den Änderungen skeptisch gegenüber und wollte die Auswirkungen auf den Betrieb prüfen. Dafür wollte er auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 BetrVG eine Beratungsgesellschaft als Sachverständige für rund 72.000 Euro beauftragen und forderte die hierfür notwendige Zustimmung des Arbeitgebers, die dieser jedoch verweigerte. Daraufhin zog der Betriebsrat vor Gericht.
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