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Urteil
11. September 2026

Folgenschwerer Bienenstich kann als Wegeunfall anerkannt werden

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ein Bienenstich auf dem unmittelbaren Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Die Wahl des Fahrrads und die damit verbundene körperliche Betätigung stehen dem nicht entgegen. Entscheidend ist laut einem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, dass die Fahrt in erster Linie dazu dient, den Dienst anzutreten.

Worum geht es?

Ein Beamter fuhr morgens mit dem Fahrrad zu seiner Dienststelle. Auf dem unmittelbaren Weg durch die freie Natur stach ihn eine Biene am Handgelenk. Wegen starker Kreislaufprobleme musste er notärztlich versorgt und stationär behandelt werden. Der Dienstherr lehnte in der Folge die Anerkennung des folgenschweren Insektenstichs als Dienstunfall ab. Der Beamte habe das Fahrrad als Fortbewegungsmittel gewählt, um sich körperlich zu betätigen. Der Vorfall sei deshalb seiner privaten Risikosphäre zuzuordnen. Das Verwaltungsgericht Köln war anderer Meinung und erkannte den Bienenstich als Dienstunfall an. Der Dienstherr beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung.

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Daniel Roth
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