Keine Betriebsratswahl im Liefergebiet
Worum geht es?
Eine Arbeitgeberin betreibt eine Plattform für die Bestellung und Lieferung von Speisen. Neben dem Unternehmenssitz bestehen bundesweit sogenannte Hub-Cities mit Verwaltungs- und Backoffice-Funktionen sowie „Remote-Cities“, in denen ausschließlich Auslieferungsfahrer eingesetzt werden. Die Kommunikation erfolgt überwiegend über eine App. In mehreren Remote-Cities, unter anderem in Braunschweig, Kiel und Bremen, wurden in den Jahren 2022 und 2023 Betriebsräte gewählt. Die Arbeitgeberin focht diese Wahlen an und machte geltend, die Remote-Cities seien weder Betriebe noch selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und daher nicht betriebsratsfähig.
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