Keine Betriebsratswahl im Liefergebiet
Bei Lieferdiensten sind viele Fahrer in sogenannten Remote-Cities tätig, also in reinen Liefergebieten ohne eigene Verwaltungs- oder Leitungsstrukturen des Unternehmens. Für solche Einheiten kann laut dem BAG kein eigener Betriebsrat gewählt werden.
Worum geht es?
Eine Arbeitgeberin betreibt eine Plattform für die Bestellung und Lieferung von Speisen. Neben dem Unternehmenssitz bestehen bundesweit sogenannte Hub-Cities mit Verwaltungs- und Backoffice-Funktionen sowie „Remote-Cities“, in denen ausschließlich Auslieferungsfahrer eingesetzt werden. Die Kommunikation erfolgt überwiegend über eine App. In mehreren Remote-Cities, unter anderem in Braunschweig, Kiel und Bremen, wurden in den Jahren 2022 und 2023 Betriebsräte gewählt. Die Arbeitgeberin focht diese Wahlen an und machte geltend, die Remote-Cities seien weder Betriebe noch selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und daher nicht betriebsratsfähig.
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