Auslegung eines Aufhebungsvertrags bei Falschangabe
Worum geht es?
Ein in der Automobilindustrie beschäftigter Arbeitnehmer nahm 2023 ein Angebot zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Personalabbaus an. Vorgesehen war ein sogenanntes Überbrückungsmodell mit vorgezogener betrieblicher Altersrente sowie einem monatlichen Bruttoüberbrückungsgeld bis zum frühestmöglichen Bezug der gesetzlichen Altersrente. In Beratungsgesprächen erläuterte die Arbeitgeberin die Grundzüge des Modells. Dem Arbeitnehmer wurde zudem eine individuelle Berechnung ausgehändigt, die für alle Phasen ein monatliches Überbrückungsgeld von rund 4.100 Euro auswies. Diese Zahl wurde auch im Aufhebungsvertrag festgehalten, den die Parteien im Juni 2023 unterzeichneten. Monate später teilte die Arbeitgeberin mit, der Vertrag sei fehlerhaft. In der zweiten Phase müsse wegen der Anrechnung eines potenziellen Arbeitslosengelds lediglich ein Betrag von 980 Euro brutto gezahlt werden. Nachdem die Arbeitgeberin die Zahlungen entsprechend gekürzt hatte, forderte der Arbeitnehmer die Differenz sowie die Feststellung, dass der höhere Betrag vertraglich vereinbart sei.
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