EuGH stellt klar: Fahrtzeiten gelten auch für Mitfahrer als Arbeitszeit
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Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sam Edwards
Kein Paukenschlag aus Luxemburg, sondern seit Jahren ständige Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Fahrten nach festen Vorgaben des Arbeitgebers auch für Mitfahrer als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten. Ein Urteil mit erheblichen Folgen für Arbeitszeit, Ruhezeiten und die Praxis im Betrieb.
Worum geht es?
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