Arbeitszeitbetrug: Vorgetäuschte Arbeitszeit ist Kündigungsgrund
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war als Sachbearbeiterin Maschinenbau beim Land Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Nach einer Dienstvereinbarung waren die Arbeitszeiten an Datenterminals im Dienstgebäude zu erfassen; auswärtige Tätigkeiten durften nur mit Genehmigung des Vorgesetzten nacherfasst werden. Im Oktober 2023 trug die Arbeitnehmerin für drei Tage auswärtiger Bauberatungen beim Innenministerium nachträglich ihre Arbeitszeiten ein, die zunächst genehmigt wurden. Auf Nachfrage zu den konkret ausgeübten Tätigkeiten räumte sie ein, an einem Tag irrtümlich eine falsche Zeit eingegeben zu haben, und bat um Korrektur. In einem anschließenden Personalgespräch begründete sie die langen Arbeitszeiten an den beiden weiteren Tagen mit einem Regenschauer auf dem Rückweg sowie mit einer Befragung des Wachpersonals zu einer Klimaanlage. Ermittlungen des Arbeitgebers ergaben jedoch, dass es zum fraglichen Zeitpunkt keinen Regen gab und sich das Wachpersonal an eine entsprechende Befragung nicht erinnern konnte. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristgerecht wegen Arbeitszeitbetrugs.
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