Treppensturz während Rufbereitschaft ist kein Arbeitsunfall
Worum geht es?
Ein 72-jähriger Rentner war als Fahrer für einen Abschleppdienst tätig und befand sich nachts in Rufbereitschaft. Im Dezember 2022 erhielt er gegen 02:00 Uhr morgens einen Einsatzauftrag. Beim Verlassen seiner Wohnung stürzte er im Treppenhaus des von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses mehrere Stufen hinab und verletzte sich dabei schwer. Er erlitt u. a. eine Gehirnerschütterung. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Gegen diese Entscheidung klagte der Rentner. Er meinte, dass auch ein Unfall innerhalb des Wohngebäudes während einer Rufbereitschaft unfallversichert sei.
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