Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
12. November 2025

Vorschlagsliste gültig: Wahlvorschläge dürfen auf Kopien eingereicht werden

UTB+
Vorschlagsliste gültig: Wahlvorschläge dürfen auf Kopien eingereicht werden
Bild: © BrianAJackson-iStock-Getty-Images-Plus
Kopierte Vorschlagslisten sind laut dem Hessischen LAG zulässig, sofern eine eindeutige Zuordnung der Stützunterschriften zum jeweiligen Wahlvorschlag gewährleistet ist. Vorschlagslisten dürfen demnach vervielfältigt und die Kopien mit den gesammelten Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag lose eingereicht werden.

Worum geht es?

Im Rahmen einer Betriebsratswahl hatten sich 13 Wahlbewerber in bezifferter Reihenfolge auf dem Original einer Vorschlagsliste eingetragen und durch ihre Unterschriften ihre Zustimmung zur Aufnahme in die Liste erklärt. In der Folge machte die Listenvertreterin 13 Kopien des Originals und versah diese jeweils mit einer Liste zur Sammlung von Stützunterschriften. Sodann reichte sie die Kopien beim Wahlvorstand in einer Klarsichthülle ein. Das Gremium meinte, dass die Vorschlagsliste an einem unheilbaren Mangel leide und daher ungültig sei. Die Originalvorschlagsliste hätte mit den Stützunterschriften verbunden sein müssen. Drei Wahlbewerber waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht. Sie argumentierten, dass jede Kopie der Vorschlagsliste mit der Liste der Unterstützer untrennbar zusammengeheftet sei. Darüber hinaus sei auf der Liste der Unterstützer oben das Kennwort der Liste genannt. Nicht erforderlich sei, dass mehrere Originale einer Vorschlagsliste mit den Listen der Unterstützer verbunden seien.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.