Tarifliche Ausschlussfrist vereitelt Urlaubsabgeltung
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war vom 01.06.2021 bis 14.11.2022 als Gesundheits- und Krankenpflegerin für eine Zeitarbeitsfirma tätig. Ihr Arbeitsvertrag enthielt in § 5 eine Klausel, wonach der Urlaub mit der Stundenvergütung abgegolten war. § 10 des einschlägigen Manteltarifvertrages (MTV) sah eine Ausschlussfrist von drei Monaten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vor. Die Arbeitnehmerin beanspruchte Urlaubsabgeltung für 36 Urlaubstage. § 5 des Arbeitsvertrags sei unwirksam. Er habe sie davon abgehalten, fristgerecht Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung zu fordern, weshalb eine Berufung des Arbeitgebers auf die Ausschlussfrist treuwidrig sei. Zudem bestehe ein Schadenersatzanspruch in Höhe der Forderung, denn der Arbeitgeber habe sie nicht über den Urlaub und dessen Verfall hingewiesen und damit gegen eine Pflicht aus § 2 NachwG (Nachweisgesetz) verstoßen.
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