Änderungskündigung erst nach Zustimmungsersetzung
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Der Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern ist besonders stark ausgeprägt. So darf laut dem LAG Hannover eine außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied nicht vor der Rechtskraft einer gerichtlichen Zustimmungsersetzung ausgesprochen werden, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war in einem Unternehmen als Gabelstaplerfahrer im Lager tätig. Zugleich war er Mitglied des Betriebsrats. Nachdem…