Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
11. September 2025

Sturz nach Scheibenputzen vor Fahrtantritt: Wegeunfall anerkannt

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg und zurück. Unmittelbar vor Fahrtantritt können vorbereitende Tätigkeiten notwendig sein, z. B. das Reinigen der Autoscheiben, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Laut dem SG Hamburg können auch solche Nebentätigkeiten unter den Unfallschutz fallen.

Worum geht es?

Ein angestellter Bäcker wollte sich mit seinem Auto auf den Arbeitsweg begeben. Um freie Sicht zu haben und die Fahrt sicher antreten zu können, musste er zunächst die Scheiben reinigen. Dabei stolperte er unglücklich über die Bordsteinkante und brach sich den Finger. Obwohl der Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg stand, verweigerte die Unfallkasse die Anerkennung als Wegeunfall. Sie argumentierte, dass die Verletzung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung falle, sondern allenfalls unter die allgemeine Beschäftigtenversicherung falle. Damit war der Bäcker nicht einverstanden und zog vor Gericht. Er beantragte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.