Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
Worum geht es?
Eine Frau arbeitete als Beraterin bei der Katholischen Schwangerschaftsberatung. Die Beschäftigten des Verbandes müssen nicht katholisch sein, für sie gelten aber besondere Beschäftigungsbedingungen der katholischen Kirche. So wird z. B. bei katholischen Beschäftigten der Austritt aus der katholischen Kirche als schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht erachtet und kann eine Kündigung nach sich ziehen. 2019 kündigte die Katholische Schwangerschaftsberatung der Beraterin, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zu dieser Zeit bestand das Beratungsteam für Schwangerschaftsabbrüche aus sechs Personen, von denen zwei evangelisch waren. Die Beraterin klagte gegen ihre Kündigung. Der Streit landete beim EuGH.
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