Betriebsänderung ist kein Grund für Betriebsrats-Veto bei Einstellung
Worum geht es?
Ein Unternehmen der Elektroindustrie, das zu einer Unternehmensgruppe gehört, errichtete auf seinem Betriebsgelände ein neues Lagergebäude. Mit Inbetriebnahme des neuen Lagers sollte dort ein einheitliches Warehouse Management System (WHS) der Unternehmensgruppe eingeführt werden. Das Unternehmen nahm daraufhin Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan wegen der Neugestaltung des Lagerbetriebes auf.
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