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Urteil
10. Mai 2024

Betriebsratsmitglieder sollen möglichst gemeinsam zur Schulung fahren

UTB+
Betriebsratsmitglieder sollen möglichst gemeinsam zur Schulung fahren
Bild: © AndreyPopov-iStock-Getty Images Plus
Nehmen mehrere Mitglieder eines Betriebsratsgremiums an demselben Seminar teil, ist ihnen laut einem Beschluss des BAG die Bildung einer Fahrgemeinschaft zuzumuten, sofern eine gemeinsame Anreise aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall nicht als unzumutbar erscheint.

Worum geht es?

Zwei Betriebsratsmitglieder besuchten gemeinsam eine Schulung. Sie reisten jeweils getrennt voneinander mit dem eigenen Auto an. Der Arbeitgeber erstattete beiden Betriebsratsmitgliedern nur die Hälfte der Kosten für die angefallenen Kilometer und das Parken. Er verwies auf die betriebliche Reisekostenordnung, in der es hieß, dass in allen Fällen, wo dies möglich sei, Fahrgemeinschaften zu bilden seien. Eines der beiden Betriebsratsmitglieder klagte gegen die Entscheidung. Es argumentierte, dass es besondere Gründe für die getrennte Anreise gegeben habe. Er sei darauf angewiesen gewesen, seine Frau zu dem Seminar mitzunehmen, weil sie ihm nach zwei Hüftoperationen beim An- und Auskleiden behilflich sein müsse. Eine Fahrt zu Dritt mit dem Betriebsratskollegen in demselben Fahrzeug sei nicht zumutbar gewesen.

Daniel Roth
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