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Urteil
10. Mai 2024

BAG: Digitales Leserecht für Betriebsrat erfüllt Vorlagepflicht

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BAG: Digitales Leserecht für Betriebsrat erfüllt Vorlagepflicht
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Strixcode
Im Einstellungsverfahren hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat „die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen“. Laut dem BAG kann der Arbeitgeber diesen Anspruch durch die Einräumung eines digitalen Leserechts in Bezug auf die Unterlagen erfüllen. Die Vorlage der Bewerbungen in Papierform ist nicht (mehr) erforderlich.

Worum geht es?

Ein Unternehmen hatte die Stelle eines „Prozess- und Projektspezialisten Technik“ ausgeschrieben. Die Bewerbungen sollten in digitaler Form über eine „Recruiting“-Software des Unternehmens erfolgen. Dieses Bewerbermanagement-Tool erfasste die Anschreiben, die Lebensläufe sowie die Zeugnisse. Nachdem sich die Arbeitgeberin für einen Bewerber entschieden hatte, informierte sie den Betriebsrat und bat ihn um Zustimmung zur Einstellung. Dieser verweigerte die Zustimmung mit der Begründung, dass ihm die Unterlagen sämtlicher Bewerber nicht ordnungsgemäß in Papierform vorgelegt worden seien. Die Gewährung des digitalen Zugriffs auf die im System gespeicherten Daten reiche nicht aus, um die Verpflichtung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu erfüllen. Die Arbeitgeberin war anderer Meinung und beantragte beim zuständigen Arbeitsgericht die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung.

Daniel Roth
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