Verunglückte Heizungskontrolle im Homeoffice kann Arbeitsunfall sein
Worum geht es?
Ein selbstständiger Busunternehmer ist bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnt ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz für Büroarbeiten nutzt. Am Unfalltag hatte er festgestellt, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren. Er begab sich deshalb zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defektes der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge er eine schwere Augenverletzung erlitt. Nachdem die Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt hatte, zog der Busunternehmer vor Gericht.
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