Urteil
/ 10. Mai 2024

Verunglückte Heizungskontrolle im Homeoffice kann Arbeitsunfall sein

Das Homeoffice ist mit der Corona-Pandemie für viele Beschäftigten zum festen Bestandteil ihres Berufslebens geworden. Während 2023 rund 25 % der Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiteten, waren es 2019 nur rund 13 %. Laut dem BSG kann auch ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall gelten.

Worum geht es?

Ein selbstständiger Busunternehmer ist bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnt ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz für Büroarbeiten nutzt. Am Unfalltag hatte er festgestellt, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren. Er begab sich deshalb zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defektes der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge er eine schwere Augenverletzung erlitt. Nachdem die Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt hatte, zog der Busunternehmer vor Gericht.

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