Jede sexuelle Belästigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
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Bild: © gettyimages.de/AndreyPopov
Das ArbG Solingen hat den Rauswurf eines Lagerarbeiters wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne eigene Beweisaufnahme und trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt. Es stellte fest, dass jede sexuelle Belästigung grundsätzlich und ohne vorherige Abmahnung geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer ist seit 2021 in einem Unternehmen im Bereich der Lagerlogistik beschäftigt. Vom 26.06. bis 07.07.2023…