Wirtschaftsausschuss hat wirtschaftliche Entwicklungen im Blick
Wirtschaftsausschuss fungiert als Beratungsinstanz für den Betriebsrat
§106 Abs. 1 BetrVG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zur Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses. Dieser Ausschuss unterstützt den Betriebsrat als zentrale Informations- und Beratungsquelle in wirtschaftlichen Fragen. Die Hauptaufgabe des Wirtschaftsausschusses ist es, gemeinsam mit dem Arbeitgeber über wirtschaftliche Themen zu beraten und den Betriebsrat umfassend zu informieren. Letzterer erhält durch den Ausschuss einen klaren Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, was für die Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte von entscheidender Bedeutung ist.
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