Wirtschaftsausschuss hat wirtschaftliche Entwicklungen im Blick
Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist der Betriebsrat auf verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angewiesen. Genau hier setzt der Wirtschaftsausschuss an: Er sammelt, analysiert und bewertet wirtschaftliche Kennzahlen und Entwicklungen, die dem Betriebsrat als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen. Nur mit diesem Wissen kann dieser seine Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen.
Wirtschaftsausschuss fungiert als Beratungsinstanz für den Betriebsrat
§106 Abs. 1 BetrVG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zur Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses. Dieser Ausschuss unterstützt den Betriebsrat als zentrale Informations- und Beratungsquelle in wirtschaftlichen Fragen. Die Hauptaufgabe des Wirtschaftsausschusses ist es, gemeinsam mit dem Arbeitgeber über wirtschaftliche Themen zu beraten und den Betriebsrat umfassend zu informieren. Letzterer erhält durch den Ausschuss einen klaren Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, was für die Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte von entscheidender Bedeutung ist.
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