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Urteil
14. Mai 2025

Wann das Zeugnis auf das Aus­stellungsdatum datiert sein muss

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Wann das Zeugnis auf das Aus­stellungsdatum datiert sein muss
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sashkinw
Was meinen Sie? Muss ein Arbeitszeugnis das Datum des letzten Arbeitstages oder das Ausstellungsdatum aufweisen? Das LAG Köln meint, dass Zeugnisse unter dem Datum der tatsächlichen Ausfertigung zu erteilen sind, sofern die Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen haben und es sich nicht um eine Zeugnisberichtigung handelt.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber hatten sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches vom 28.03.2023 auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28.02.2023 sowie auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit der Note „gut“ geeinigt. Der Arbeitgeber erteilte seinem ehemaligen Angestellten in der Folge ein Zeugnis mit dem Ausstellungsdatum „im April 2023“. Damit war der Ex-Angestellte nicht einverstanden und klagte auf Berichtigung des erteilten Zeugnisses. Er beantragte, seinen ehemaligen Arbeitgeber zu verpflichten, das Zeugnis – Zug um Zug gegen Rückgabe des erteilten Zeugnisses – dahingehend zu berichtigen, dass es als Ausstellungsdatum den 28.02.2023 aufweist.

Daniel Roth
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