Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig „umziehen“
Worum geht es?
Ein Klinikbetreiber stellte seinem Betriebsrat einen Raum im Erdgeschoss des Krankenhausgebäudes als Büro zur Verfügung. Im Mai 2017 teilte er dem Gremium mit, dass das Betriebsratsbüro aufgrund von Umbauarbeiten in das vom Krankenhausgebäude getrennte Verwaltungsgebäude umziehen solle. Der Betriebsrat war damit nicht einverstanden und lehnte einen Umzug ab. Nachdem die Betriebsparteien trotz intensiver Gespräche keine Einigung erzielen konnten, teilte die Geschäftsleitung dem Betriebsrat am 10.12.2018 mit, dass sein Büro am 18.12. und 19.12.2018 geräumt werde und die dort befindlichen Sachen in die neuen Zimmer im Verwaltungsgebäude verbracht würden – mit oder ohne Beteiligung des Betriebsrats. Daraufhin strengte das Gremium ein arbeitsgerichtliches Eilverfahren an und beantragte, den Arbeitgeber zu verpflichten, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrats das Betriebsratsbüro zu betreten, Unterlagen und Materialien selbst zu entfernen und die dem Gremium zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu entziehen.
…