Urlaubsanspruch entsteht auch während eines Beschäftigungsverbotes
Worum geht es?
Eine in einer Zahnarztpraxis als Zahnärztin angestellte Arbeitnehmerin durfte aufgrund mehrerer Beschäftigungsverbote von Dezember 2017 bis Ende März 2020, als ihr Arbeitsverhältnis endete, durchgehend nicht arbeiten. Nach ihrem Ausscheiden forderte die Zahnärztin von ihrem früheren Arbeitgeber die finanzielle Abgeltung von 68 Urlaubstagen – fünf Tage Resturlaub aus 2017, die sie wegen des ersten Beschäftigungsverbotes nicht mehr hatte nehmen können und 63 Tage Urlaub für 2018 und 2019. Ihre Forderung belief sich auf rund 13.000 Euro. Der Arbeitgeber lehnte die Forderung ab. Er argumentierte, dass während der Beschäftigungsverbote keine Urlaubsansprüche entstanden seien.
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