Arbeitnehmer muss Kündigungsgrund „Whistleblowing“ beweisen
Worum geht es?
Ein Jurist wurde in einem Unternehmen als Leiter der Abteilung „Corporate Office“ eingestellt. Es war eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Der Arbeitnehmer arbeitete eng mit dem Geschäftsführer des Unternehmens zusammen. In einem Feedback-Gespräch bescheinigte ihm die Unternehmensleitung gute Leistungen. Dennoch erhielt er noch während der Probezeit die Kündigung. Kurz darauf erhob er Kündigungsschutzklage. Er argumentierte, dass ihm nur deshalb gekündigt worden sei, weil er den Geschäftsführer auf mehrere Compliance-Verstöße aufmerksam gemacht habe. Als Hinweisgeber unterliege er jedoch dem Schutz durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), sodass die Kündigung unwirksam sei.
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