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Urteil
11. Juli 2024

Nur der Auslieferungsbeleg beweist den Zugang einer Kündigung

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Die Kündigung per Einwurf-Einschreiben ist immer noch gängige Praxis. Für den Nachweis des Zuganges des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer benötigt der Arbeitgeber im Streitfall den Auslieferungsbeleg. Der Einlieferungsbeleg mit Sendestatus genügt hierfür nicht, entschied jüngst das LAG Baden-Württemberg.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war in einer Augenarztpraxis als medizinische Fachangestellte beschäftigt. Da sie verdächtigt wurde, eine…

Daniel Roth
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