Urteil
/ 11. Juli 2024

Nur der Auslieferungsbeleg beweist den Zugang einer Kündigung

Die Kündigung per Einwurf-Einschreiben ist immer noch gängige Praxis. Für den Nachweis des Zuganges des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer benötigt der Arbeitgeber im Streitfall den Auslieferungsbeleg. Der Einlieferungsbeleg mit Sendestatus genügt hierfür nicht, entschied jüngst das LAG Baden-Württemberg.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war in einer Augenarztpraxis als medizinische Fachangestellte beschäftigt. Da sie verdächtigt wurde, eine…

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