Die Rolle des Betriebsrats bei Beschwerden
Betriebsverfassungsgesetz kennt zwei Beschwerdeverfahren
Der Gesetzgeber hat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zwei unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten für Beschäftigte vorgesehen: Zum einen das individuelle Beschwerdeverfahren bei den „zuständigen Stellen“ (Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber) nach § 84 Abs. 1 BetrVG sowie das „kollektive Beschwerdeverfahren“ beim Betriebsrat (Beschwerderecht gegenüber dem Betriebsrat) gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG.
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