Die Rolle des Betriebsrats bei Beschwerden
Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, können Konflikte entstehen – auch am Arbeitsplatz. Wer sich über Schikanen eines Vorgesetzten, hetzerische Parolen eines Kollegen oder belastende Arbeitsbedingungen aufregt, kann sich offiziell beschweren. Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft und welche Rolle der Betriebsrat dabei spielt, lesen Sie hier.
Betriebsverfassungsgesetz kennt zwei Beschwerdeverfahren
Der Gesetzgeber hat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zwei unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten für Beschäftigte vorgesehen: Zum einen das individuelle Beschwerdeverfahren bei den „zuständigen Stellen“ (Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber) nach § 84 Abs. 1 BetrVG sowie das „kollektive Beschwerdeverfahren“ beim Betriebsrat (Beschwerderecht gegenüber dem Betriebsrat) gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG.
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