Unvollständiger Einigungsstellenspruch ist unwirksam
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Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/DragonImages
Wird den Betriebsparteien ein Einigungsstellenspruch in einer Fassung zugeleitet, die nicht vollständig mit dem von der Einigungsstelle tatsächlich beschlossenen Spruch übereinstimmt, ist der Spruch nach einem Urteil des BAG unwirksam. Eine spätere Berichtigung durch den Vorsitzenden genügt nicht, um diesen Mangel zu heilen.
Worum geht es?
Die Arbeitgeberin (Mitglied im Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen) hatte eine seit 2016 geltende Betriebsvereinbarung…