KSchG gilt: Betriebsgröße zum Entscheidungszeitpunkt relevant
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Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/BraunS
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) stellt im Zuge eines Personalabbaus eine Hürde für Arbeitgeber dar. Entscheidend für seine Anwendung ist laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg die Zahl der regelmäßig Beschäftigten zum Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung und nicht die Belegschaftsstärke zum Kündigungszeitpunkt.
Worum geht es?
Der Inhaber eines Unternehmens schloss im Rahmen einer umfassenden Restrukturierung wesentliche Betriebsteile. 38 Beschäftigte…