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Urteil
29. August 2025

Arbeitgeber muss Betriebsrat über Erhöhung von Zulagen informieren

UTB+
Arbeitgeber informiert Betriebsrat
Bild: ©jacoblund-iStock-Getty-Images-Plus
Transparenz bei der Vergütung ist ein zentrales Anliegen des Betriebsrats. Das BAG hat geurteilt, dass der Betriebsrat nicht nur Anspruch auf Einsicht in die Entgeltlisten hat, sondern ein umfassendes Informationsrecht bei allen Vergütungsfragen. Dieses Recht ist eigenständig und darf nicht durch speziellere Regelungen eingeschränkt werden.

Worum geht es?

In einem Unternehmen erhielten rund 20 Prozent der Beschäftigten eine außertarifliche Zulage, die jedes Jahr neu festgelegt wurde. Für diese Sonderzahlungen stellte der Arbeitgeber den Abteilungsleitungen ein Budget in Höhe von 0,6 Prozent der jeweiligen Bruttogehaltssumme zur Verfügung. Über die konkrete Verteilung der Mittel entschieden die Abteilungsleiter eigenständig. Während der Arbeitgeber den Betriebsrat regelmäßig über die Entwicklung dieser Zulagen informiert hatte, verweigerte er plötzlich die Weitergabe entsprechender Übersichten. Zur Begründung verwies er auf das Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Brutto­lohn- und Gehaltslisten. Der Betriebsrat hielt dem entgegen, dass er eine strukturierte Zusammenstellung benötige, um ein mögliches Mitbestimmungsrecht prüfen zu können und klagte auf Auskunft.

Daniel Roth
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