Sitzungsleitung: Vorsitzender gibt Inhalt und Richtung vor
Betriebsratssitzungen finden während Arbeitszeit statt
Hat der Betriebsrat keinen festen Sitzungsrhythmus beschlossen, ist es Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden, bei anstehenden Sitzungen einen geeigneten Termin festzulegen. Dabei hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Raum zur Verfügung steht. Gemäß § 30 Satz 1 BetrVG finden Betriebsratssitzungen grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Dies soll einerseits sicherstellen, dass möglichst alle Mitglieder des Gremiums teilnehmen können, und andererseits verhindern, dass Betriebsratsmitglieder ihre Freizeit für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben einsetzen müssen.
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