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Urteil
13. August 2025

Sitzungsleitung: Vorsitzender gibt Inhalt und Richtung vor

UTB+
Sitzungsleitung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Monkeybusinessimages
Eine erfolgreiche Betriebsratssitzung setzt eine sorgfältige Vorbereitung und eine strukturierte Durchführung voraus. Beides liegt in der Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden. Er ist dafür zuständig, die Sitzung einzuberufen, die Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß zu laden, die Tagesordnung festzulegen und die Sitzung zu leiten. Damit trägt er die Verantwortung sowohl für die organisatorische Vorbereitung als auch für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung.

Betriebsratssitzungen finden während Arbeitszeit statt

Hat der Betriebsrat keinen festen Sitzungsrhythmus beschlossen, ist es Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden, bei anstehenden Sitzungen einen geeigneten Termin festzulegen. Dabei hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Raum zur Verfügung steht. Gemäß § 30 Satz 1 BetrVG finden Betriebsratssitzungen grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Dies soll einerseits sicherstellen, dass möglichst alle Mitglieder des Gremiums teilnehmen können, und andererseits verhindern, dass Betriebsratsmitglieder ihre Freizeit für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben einsetzen müssen.

Daniel Roth
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