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Urteil
13. August 2025

Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Klare Ansage der EuGH-Generalanwältin: Die Kündigung einer Arbeitnehmerin durch eine katholische Organisation wegen des Austritts aus der Kirche kann diskriminierend sein. Eine solche Kündigung ist insbesondere dann unzulässig, wenn andere Beschäftigte vergleichbare Tätigkeiten ausüben, die nicht der katholischen Kirche angehören.

Worum geht es?

Eine Frau arbeitete als Beraterin bei der Katholischen Schwangerschaftsberatung. Die Beschäftigten des Verbandes müssen nicht katholisch sein, für sie gelten aber besondere Beschäftigungsbedingungen der katholischen Kirche. So wird z. B. bei katholischen Beschäftigten der Austritt aus der katholischen Kirche als schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht erachtet und kann eine Kündigung nach sich ziehen. 2019 kündigte die Katholische Schwangerschaftsberatung der Beraterin, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zu dieser Zeit bestand das Beratungsteam für Schwangerschaftsabbrüche aus sechs Personen, von denen zwei evangelisch waren. Die Beraterin klagte gegen ihre Kündigung. Der Streit landete beim EuGH.

Daniel Roth
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