Keine leitende Funktion: Versetzung nur mit Okay des Betriebsrats
Worum geht es?
Ein Arbeitgeber versetzte einen Beschäftigten auf die neu geschaffene Position „Direktor für Marketing, Akquise, Projektmanagement“, ohne die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Zur Begründung trug er vor, die Stelle des Direktors sei als Stelle eines leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG konzipiert und ausgestaltet. Dementsprechend sei der Betriebsrat auch nur informiert und nicht um Zustimmung gebeten worden. Der Betriebsrat entgegnete, die Versetzung des Beschäftigten sei mitbestimmungspflichtig gewesen, da keine typischen Merkmale eines leitenden Angestellten vorgelegen hätten. Der Arbeitgeber sei deshalb verpflichtet, die unwirksame Versetzung aufzuheben.
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