Hausverbot gegenüber Gewerkschaftssekretär rechtswidrig
Worum geht es?
Am 09.07.2024 nahm ein ver.di-Gewerkschaftssekretär an einer Betriebsversammlung der Amazon Logistik Werne GmbH teil. Im Anschluss an die Veranstaltung rief er die Beschäftigten zum Streik auf. Daraufhin sprach Amazon mit Schreiben vom 29.07.2024 ein umfassendes Hausverbot gegen den Gewerkschaftssekretär aus. Die Gewerkschaft ver.di wies das Verbot mit Schreiben vom 02.09.2024 als unzulässig zurück und forderte dessen rückwirkende Aufhebung. In der Folge zog sie vor Gericht und beantragte die Feststellung, dass das Hausverbot gegen § 2 Abs. 2 BetrVG verstößt.
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