Kündigungszugang gescheitert – trotz dreier Zeugen
Worum geht es?
Eine angestellte Bürokraft klagte auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung, weil seines Erachtens aufgrund wirksamer Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr bestehe. Die Arbeitnehmerin bestritt den Zugang eines Kündigungsschreibens. Entgegen der Behauptung des Arbeitgebers sei ihr vom Geschäftsführer keine Kündigung in Gegenwart von drei Zeugen übergeben worden. Das zuständige Arbeitsgericht gab der Klage statt. Alle drei Zeugenaussagen seien inhaltlich nahezu identisch gewesen – gleiche Formulierungen, gleiche Details. Da keine abweichenden persönlichen Eindrücke geschildert worden seien, seien die Zeugenaussagen unglaubwürdig und der Zugang der Kündigung somit nicht bewiesen.
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