Urteil
/ 31. Juli 2025

Kündigungszugang gescheitert – trotz dreier Zeugen

Im Streitfall muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung belegen. Dieser Nachweis kann laut dem LAG Niedersachsen auch dann scheitern, wenn der Arbeitgeber mehrere Zeugen benannt hat. Weisen deren Aussagen auffällig gleiche Formulierungen auf, kann dies auf eine Absprache hindeuten und den Nachweis entkräften.

Worum geht es?

Eine angestellte Bürokraft klagte auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung, weil seines Erachtens aufgrund wirksamer Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr bestehe. Die Arbeitnehmerin bestritt den Zugang eines Kündigungsschreibens. Entgegen der Behauptung des Arbeitgebers sei ihr vom Geschäftsführer keine Kündigung in Gegenwart von drei Zeugen übergeben worden. Das zuständige Arbeitsgericht gab der Klage statt. Alle drei Zeugenaussagen seien inhaltlich nahezu identisch gewesen – gleiche Formulierungen, gleiche Details. Da keine abweichenden persönlichen Eindrücke geschildert worden seien, seien die Zeugenaussagen unglaubwürdig und der Zugang der Kündigung somit nicht bewiesen.

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