Arbeitgeber muss Kosten für Burnout-Seminar übernehmen
Worum geht es?
Der Betriebsrat eines Unternehmens hatte beschlossen, ein Mitglied zu einem Seminar mit dem Titel „Burnout im Unternehmen – Der Betriebsrat als Berater“ zu entsenden. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin sowohl die Übernahme der Schulungskosten als auch die Freistellung für die Teilnahme. Zur Begründung verwies er auf eine bereits im Vorjahr erfolgte Schulung eines anderen Betriebsratsmitglieds zum selben Thema sowie auf das bestehende „Employee Assistance Program (EAP)“, das eine externe telefonische Beratung für Beschäftigte anbietet. Der Betriebsrat hielt dem entgegen, dass der Aufbau von Fachkompetenz zu Gesundheitsfragen – insbesondere im Bereich Burnout – auch bei mehreren Gremienmitgliedern erforderlich sei, um seine Aufgaben wirksam erfüllen zu können.
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