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Urteil
01. Juli 2025

Nachweis sexueller Belästigung ist keine Voraussetzung für Umsetzung

UTB+
Ein Mann versucht einer Frau einen Klaps auf das Gesäß zu geben.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kieferpix
Die Umsetzung eines Arbeitnehmers kann laut dem LAG Köln auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich der zugrunde liegende Vorwurf – etwa wegen sexueller Belästigung – vor Gericht nicht eindeutig klären lässt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist, um z. B. betriebliche Konflikte zu entschärfen.

Worum geht es?

Ein angestellter Bauingenieur soll eine Kollegin bei einer Besprechung „Schätzchen“ genannt und später beim Verlassen des Büros auf das Gesäß geklapst haben – was er bestreitet.

Daniel Roth
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