Wann das Zeugnis auf das Ausstellungsdatum datiert sein muss
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber hatten sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches vom 28.03.2023 auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28.02.2023 sowie auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit der Note „gut“ geeinigt. Der Arbeitgeber erteilte seinem ehemaligen Angestellten in der Folge ein Zeugnis mit dem Ausstellungsdatum „im April 2023“. Damit war der Ex-Angestellte nicht einverstanden und klagte auf Berichtigung des erteilten Zeugnisses. Er beantragte, seinen ehemaligen Arbeitgeber zu verpflichten, das Zeugnis – Zug um Zug gegen Rückgabe des erteilten Zeugnisses – dahingehend zu berichtigen, dass es als Ausstellungsdatum den 28.02.2023 aufweist.
…