BAG stellt klar: Duschen kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein
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Bild: © YakobchukOlena / gettyimages
Mit Spannung war die „Dusch-Entscheidung“ des BAG erwartet worden. Nun sind die Würfel gefallen. Laut dem Urteil ist die Körperreinigung nach der Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen, wenn sie mit der geschuldeten Arbeitsleistung unmittelbar zusammenhängt und deshalb ausschließlich fremdnützig ist.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer ist in einem Unternehmen als Containermechaniker angestellt. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. Lackierarbeiten…